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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10   

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https://dejure.org/2011,123507
LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10 (https://dejure.org/2011,123507)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2011 - L 3 R 1034/10 (https://dejure.org/2011,123507)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2011 - L 3 R 1034/10 (https://dejure.org/2011,123507)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    So habe das BSG in seinem Urteil vom 14. März 2006 (B 4 RA 41/04 R) ausgeführt, dass zwar die Vorleistungen von Versicherten zum Teil ungleich behandelt würden, soweit wegen einer niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet Arbeitsverdienste nicht in gleicher Höhe wie im Westen versichert seien.

    Insoweit schließt sich der Senat nach eigener Prüfung den unter Heranziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R -, in juris) vom SG gemachten Ausführungen (Seite 5 und 6 des Urteils vom 27. September 2010) an und sieht gemäß § 153 Abs. 2 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    Insoweit werde auch auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in BVerfGE 100, 138, 124; 101, 54, 101, 107, 218, 244 verwiesen.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    Rentner, die während ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert waren, haben regelmäßig mit hohen Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung im Rahmen der solidarischen Umverteilung erheblich zu den Kosten der Rentnerkrankenversicherung beigetragen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 u. a. -, in SozR 3-2500 § 5 Nr. 42).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    zusatzversorgungsberechtigten Beitrittsgebietsrentnern findet ihren sachlichen Grund darin, dass diese in der ehemaligen DDR höherwertige Versorgungsanwartschaften erworben hatten, die bei der Überführung zu berücksichtigen waren (vgl. BVerfGE 100, 1, 33 ff, BVerfG in ">256%20a%20SGB%20VI%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2600 § 256 a SGB VI Nr. 9, BSG in SozR 3-2600 § 256a SGB VI Nrn. 5 und 7).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Fiktion der wirksamen Beitragszahlung an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn - wie hier bzgl. der im Vormerkungsverfahren streitigen Zeit des Forschungsstudiums vom 01. September 1971 bis zum 30. Juni 1974 - die Rentenhöhenfeststellung unter dem Vorbehalt steht, dass letztlich das Ergebnis des Vormerkungsverfahrens für die streitige Zeit maßgebend sei (vgl. BSG, Urteil vom 09. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 2/06 R -, in juris; BSGE 48, 100, 101).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 R

    Rentenversicherung - Beitragszuschuß - Höhe - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    So wird die eigentumsgeschützte renten-rechtliche Position des Klägers betreffend die Leistungen zu seiner Krankenversicherung erst durch die Regelungen des § 106 SGB VI im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dahingehend definiert, dass er nur einen geringen Zuschuss zu seiner relativ hohen Beitragslast beanspruchen kann (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 R-, in juris).
  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist dann verletzt, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt und die Regelung deshalb willkürlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. November 1991 in ZBR 1992, 53, 54).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 48/78

    Ausfallzeit - Im Ausland zurückgelegte Lehrzeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn - wie hier bzgl. der im Vormerkungsverfahren streitigen Zeit des Forschungsstudiums vom 01. September 1971 bis zum 30. Juni 1974 - die Rentenhöhenfeststellung unter dem Vorbehalt steht, dass letztlich das Ergebnis des Vormerkungsverfahrens für die streitige Zeit maßgebend sei (vgl. BSG, Urteil vom 09. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 2/06 R -, in juris; BSGE 48, 100, 101).
  • BSG, 27.09.2011 - B 13 R 257/11 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 3 R 1034/10
    Hiergegen hat der Kläger Beschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegt (B 13 R 257/11 B).
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